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Spielzeithälften
Das Spiel besteht, wenn nicht anders zwischen den teilnehmenden
Mannschaften und dem Schiedsrichter vereinbart worden ist, aus zwei
Spielzeithälften von je 45 Minuten Dauer. Jede Vereinbarung, die Länge
der Spielzeithälften zu ändern (z.B. die Absprache, wegen
unzureichender Beleuchtung die Halbzeiten auf 40 Minuten abzukürzen),
muss vor dem Spiel getroffen werden und mit den Wettbewerbsbestimmungen
in Einklang stehen.
Halbzeitpause
Den Spielern steht eine Halbzeitpause zu.
Diese darf fünfzehn Minuten nicht überschreiten.
In den Wettbewerbsbestimmungen muss die Dauer der Halbzeitpause festgelegt sein.
Die Dauer der Halbzeitpause kann nur mit Zustimmung des Schiedsrichters geändert werden.
Nachspielzeit für verloren gegangene Zeit
Jede verloren gegangene Zeit durch
- Auswechslungen,
- Verletzungen von Spielern,
- Transport verletzter Spieler vom Spielfeld,
- Zeitvergeudung oder
- jeden anderen Grund
muss in der entsprechenden Spielzeithälfte nachgespielt werden.
Die nachzuspielende Zeit liegt im Ermessen des Schiedsrichters.
Strafstoß
Wenn ein Strafstoß ausgeführt oder wiederholt werden muss, wird
die Dauer der entsprechenden Spielzeithäfte hierfür verlängert, bis er
vollzogen ist.
Verlängerung
Die Bestimmungen eines Wettbewerbes dürfen festlegen, dass dem
Spiel zwei weitere, gleichlange Halbzeiten angefügt werden. Die
Bestimmungen von Regel 8 sind hierbei zu beachten.
Abgebrochenes Spiel
Ein abgebrochenes Spiel wird wiederholt, sofern die Wettbewerbsbestimmungen nichts anderes festlegen.
Anweisungen des DFB
- Die Halbzeitpause rechnet vom Abpfiff der ersten bis zum
Anpfiff der zweiten Halbzeit. Eine Verkürzung der Pause ist mit
Zustimmung des Schiedsrichters und der Spielführer möglich.
- Verloren gegangene Zeit (z. B. Unterbrechung wegen eines
Gewitters) muss nachgespielt werden. Vergeudete Zeit (z. B.
Spielverzögerungen) wird unter Beachtung der Vorteilbestimmung
nachgespielt.
- Will der Schiedsrichter Zeit nachspielen lassen
(Vorteilbestimmung beachten), so hat er diese in der letzten Minute der
jeweiligen Spielzeithälfte für alle Beteiligten deutlich sichtbar
anzuzeigen. Diese Nachspielzeit kann sich durch besondere Vorkommnisse
(z. B. weitere Verletzungen, Torerfolg) noch ändern.
- Ist bei Entscheidungs- oder Pokalspielen in der normalen
Spielzeit keine Entscheidung gefallen, so wird das Spiel um zweimal 15
Minuten verlängert, wenn die Durchführungsbestimmungen der betreffenden
Wettbewerbe dies vorsehen. Zwischen dem Ende eines Spieles und einer
notwendig werdenden Spielverlängerung dürfen die Mannschaften das
Spielfeld nicht verlassen. Die Verlängerung beginnt nach einer Pause
von fünf Minuten und erneuter Seitenwahl und wird dann ohne weitere
Halbzeitpause fortgesetzt.
- Ist der Spielstand nach Beendigung der Nachspielzeit
unentschieden, so wird das Spiel beendet, sofern nicht ausdrücklich
eine Spielentscheidung durch Elfmeterschießen vorgeschrieben ist.
- Die Verlängerung muss voll ausgespielt werden, wobei in der Halbzeit die Seiten zu wechseln sind.
- Für
A- und B-Juniorenmannschaften darf die Spielverlängerung höchstens 2 x
10 Minuten betragen, für alle anderen Juniorenmannschaften 2 x 5
Minuten.
- Die Spieldauer von Junioren- und Seniorenspielen (über 35 Jahre) kann von der in Regel 7 festgesetzten Spieldauer abweichen!
Sie beträgt bei den
- A-Junioren 2 x 45 Minuten
- B-Junioren und -Juniorinnen 2 x 40 Minuten
- C-Junioren und -Juniorinnen 2 x 35 Minuten
- D-Junioren und -Juniorinnen 2 x 30 Minuten
- E-Junioren und -Juniorinnen 2 x 25 Minuten
- F-Junioren und -Juniorinnen 2 x 20 Minuten
- Mit der Festlegung der Spielzeit trifft der Schiedsrichter eine Tatsachen-Entscheidung.
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